Nun ist es offiziell, wovon man eingentlich schon im Vorfeld ausgehen konnte. Allen Ländern steht es natürlich frei, beim ESC 2021 mit den gleichen Künstlerinnen und Künstlern an den Start zu gehen, die für den diesjährigen Contest ausgewählt waren, allerdings werden wir die Songs vom ESC 2020 im nächsten Jahr nicht auf der Bühne sehen bzw. hören. Die EBU hat entschieden, dass die Länder neue Songs auswählen müssen. Sie berufen sich dabei auf das Regelwerk, das ganz klare zeitliche Fristen für die Veröffentlichung vorgibt. Meiner Meinung nach hätte man zwar bei der momentanen Situation eine Ausnahme machen können, andererseit ermöglicht man so den Ländern einen Vorentscheid zu veranstalten und trotzdem am Künstler bzw. der Künstlerin festzuhalten. Eine Fortmat wie dieses jahr in Israel und Romänien wäre da ein netter Mittelweg.
Hier die offizielle Meldung der EBU: